{"id":753,"date":"2025-08-29T08:24:44","date_gmt":"2025-08-29T08:24:44","guid":{"rendered":"https:\/\/frankfurter-kaleidoskop.de\/?p=753"},"modified":"2025-08-29T08:24:44","modified_gmt":"2025-08-29T08:24:44","slug":"ohne-recht-ist-alles-nix","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/frankfurter-kaleidoskop.de\/?p=753","title":{"rendered":"Ohne Recht ist alles nix"},"content":{"rendered":"\n<p>Den Mut, der den Frankfurter Damen fehlte, brachte in Ludwigshafen ein Gremium auf, dessen Aufgabe ebenfalls h\u00f6chst politischen Charakters ist, der dabei aber in gleicher Weise wie andere politische Funktionstr\u00e4ger das Recht nicht nur zu beachten hat, sondern aktiv durchsetzen muss. Der zur Durchf\u00fchrung der dortigen Oberb\u00fcrgermeisterwahl gebildete Wahlpr\u00fcfungsausschuss befindet unter anderem \u00fcber die Zulassung der Personen zur Wahl, die dieses Amt anstreben, und im Rahmen dieser Aufgabe verweigerte er dem Kandidaten der AFD die M\u00f6glichkeit, an der Wahl teilzunehmen. Eine mutige, aber vor allem ausschlie\u00dflich am Recht orientierte Entscheidung, fordern doch die gesetzlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz ausdr\u00fccklich, von den Kandidaten m\u00fcsse ein jederzeitiges aktives Eintreten f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung erwartet werden k\u00f6nnen. Dies sah der Ausschuss in der Person des von der AFD gek\u00fcrten Kandidaten aus umfangreichen und wohlabgewogene Gr\u00fcnden nicht als gew\u00e4hrleistet an; eine Entscheidung, die mittlerweile in zwei Gerichtsinstanzen nicht als beanstandenswert erschien.<\/p>\n\n\n\n<p>Prompt meldet sich freilich ein durchaus prominenter ehemaliger Politiker der Gr\u00fcnen (nunmehr immerhin noch als Dozent an der hessischen Polizeihochschule f\u00fcr die Heranbildung des Polizeinachwuchses verantwortlich) und kritisiert in einem Gastbeitrag f\u00fcr die S\u00fcddeutsche Zeitung die Entscheidung des Ausschusses als politisch verfehlt &#8211; man m\u00fcsse die AFD politisch bek\u00e4mpfen. Mit Verlaub: Dieser Mann hat nicht verstanden, dass rechtliche Normen nach rechtlichen und eben nicht politischen Grunds\u00e4tzen ausgelegt und angewendet werden m\u00fcssen. Die Beurteilung, ob jemand die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche Demokratie einzutreten, ist, da die Voraussetzung gesetzlich normiert ist, eine rein rechtliche; sie darf zwar tats\u00e4chliche Umst\u00e4nde aus dem politischen Alltag zur Grundlage nehmen, muss im \u00dcbrigen aber in der Anwendung ausschlie\u00dflich rechtlicher Ma\u00dfst\u00e4be bestehen. Und wer nach diesen Ma\u00dfst\u00e4ben aus der m\u00f6glichen Kandidatur rausfliegt, darf auch nie und nimmer Oberb\u00fcrgermeister werden k\u00f6nnen, egal, ob man den Rauswurf f\u00fcr politisch verfehlt halten kann oder nicht. Diese Frage stellt sich einfach nicht, genauso wenig wie der Frankfurter Baudezernentin in ihrer amtlichen Funktion ein (politischer) Ermessensspielraum zusteht, f\u00fcr Hausbesetzungen Verst\u00e4ndnis zu haben. Demokratie kann nur bestehen, wenn das Rechtsstaatsprinzip seine volle Kraft entfaltet &#8211; was geschieht, wenn Recht nicht durchgesetzt wird, sehen wir derzeit in aller H\u00e4rte jenseits des Atlantiks.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Den Mut, der den Frankfurter Damen fehlte, brachte in Ludwigshafen ein Gremium auf, dessen Aufgabe ebenfalls h\u00f6chst politischen Charakters ist, der dabei aber in gleicher Weise wie andere politische Funktionstr\u00e4ger das Recht nicht nur zu beachten hat, sondern aktiv durchsetzen muss. 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