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Schlagwort: Radentscheid

9.4.2019

9.4.2019

Nun ist der „Radentscheid“ vom Magistrat als unzulässig zurückgewiesen worden, wie der Presse heute zu entnehmen war. Das ist zumindest insofern falsch, als die Zurückweisung des Bürgerbegehrens, das im Erfolgsfall die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Folge gehabt hätte, nur durch die Gemeindevertretung, also die Stadtverordnetenversammlung, rechtsgültig beschlossen werden kann; doch der Magistratsbeschluss bereitet dies eben vor. Und die Stadtverordneten werden sich wohl an diesen Vorschlag halten, jedenfalls mehrheitlich.

Zu Empörung gibt dies keinen Anlass – nicht nur, weil die Verantwortlichen der Stadt dem inhaltlichen Begehren aufgeschlossen gegenüberstehen und mit den Initiatoren noch in Verhandlung über politisch zu beschließende Lösungen stehen. Mit guten Gründen fordert die Hessische Gemeindeordnung eben mehr als nur bloße Absichtserklärungen, soll ein Bürgerbegehren rechtsverbindliche Konsequenzen haben. Und das haben hessenweit leider die wenigsten Initiativen bislang zur Kenntnis genommen. Schwafelnde Phrasen, die abstrakt auf denkbare Finanzierungsmöglichkeiten hinweisen, mögen in Parteitagsbeschlüssen oder Parteiprogrammen ihren Platz haben, taugen aber nicht zur Schaffung einer verbindlichen Beschlusslage. Verantwortung und politische Teilhabe erschöpfen sich nicht in Besinnungsaufsätzen und Wunschzetteln. Und die Dringlichkeit des Problems, die Stadt radfahrerfreundlich zu gestalten, hätte durchaus etwas mehr Tiefgang nahegelegt. Nicht umsonst belegt Frankfurt nach den ebenfalls heute bekannt gewordenen Ergebnissen einer Umfrage diesbezüglich nur einen mittleren Platz im „Ranking“ der deutschen Städte. Schade, dass so viele Unterstützer mit ihrer Unterschrift nicht mehr bewirken konnten; aber das liegt weder am Magistrat noch an der HGO.