Information oder Empörung?

Information oder Empörung?

Dass heutzutage weniger die seriöse Nachricht denn emotionstreibende Empörung im Vordergrund nicht nur der Berichterstattung in den Medien, sondern auch der politischen Debatten steht, wird aktuell in drastischer Weise deutlich am Beispiel der Informationen über das Schicksal der sogenannten Wallauer Spange, die an die Öffentlichkeit gelangen. Damit ist ein Investitionsvorhaben der Deutschen Bahn gemeint, durch dessen Verwirklichung die Landeshaupstadt Wiesbaden besser an die Schnellbahnstrecke Frankfurt – Köln angebunden werden soll. Alle sind sich einig, dass es sich hierbei um ein wichtiges Infrastrukturvorhaben handelt; es wurden dementsprechend bereits Planungen gestartet und alles wartete auf die anstehende Freigabe der nötigen finanziellen Mittel durch den Bund, bis vor kurzem – und damit fing das Informationsdebakel an – der frühere Landesminister Al-Wazir (Die Grünen) und Mitglieder der Bundestagsfraktion der Grünen eine parlamentarische Anfrage hierzu starteten und dabei die – so von ihnen der Öffentlichkeit berichteten – Auskunft erhielten, das Projekt sei aus der Finanzierungsliste gestrichen; Ende Gelände. Die Folge war Empörung, die nach kurzer Zeit sogar aus dem Büro des Wiesbadener Oberbürgermeisters (SPD) weithin zu vernehmen war. An der Tonlage änderte sich auch nichts, nachdem die Protagonisten ein Telefongespräch mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium geführt hatten, worüber heute in der Presse berichtet wird – obwohl sich in diesem Gespräch die Sachlage ganz anders dargestellt haben muss: Die weitere Planung für das Projekt musste nur aufgeschoben werden, da das für die Planung und Genehmigung zuständige Eisenbahnbundesamt die Unvollständigkeit der von der DB InfraGo vorgelegten Planungsunterlagen feststellte und diese notwendigerweise zurückgeben und um Aktualisierung bzw. Vervollständigung bitten musste. Solange keine vollständigen Unterlagen vorliegen, kann nicht sinnvoll geplant und schon gar nicht genehmigt werden, und erst nach der Genehmigung steht die Frage nach der Finanzierung an. Der Staatssekretär soll auch mitgeteilt haben, dass sich an der Einschätzung des Bundes über die Notwendigkeit des Vorhabens überhaupt nichts geändert haben soll.

Muss der katastrophale Zustand der aktuellen Informations- und Debattenkultur in Deutschland noch weiter beschrieben werden? Parlamentarier, die eine Anfrage stellen, sind augenscheinlich nicht in der Lage, die Angaben des Ministeriums in der Antwort sachgerecht zu verstehen; sie bemühen sich auch nicht um Aufklärung etwaiger Unklarheiten oder Zweifel, sondern gehen sofort an die Öffentlichkeit – Empörung (wenn auch letztlich nicht begründete) verkauft sich halt immer gut. Empörung ist also wichtiger als sachliche Information? Der Oberbürgermeister mischt sich dann auch noch ein, augenscheinlich aber schon vor dem klärenden Gespräch mit dem Staatssekretär. Will er sich womöglich nicht den Vorwurf gefallen lassen, die Grünen nähmen ihm die Butter vom Brot? Eine Klärung der Sachlage wäre da hilfreich und vor allem vorrangig gewesen. Doch selbst die Presse berichtet offenkundig ohne eigene Recherchen über den Fall – und sogar der Berichterstattung der so seriösen FAZ können zunächst die wesentlichen Fakten nicht hinreichend verständlich entnommen werden, bis einige Tage später die Aufklärung dortselbst erfolgt. Unter diesen Umständen muss sich keiner wundern, wenn Diskussionen nicht mehr sachlich geführt werden können und niemand mehr irgendwas glaubt, außer an Verschwörungstheorien…

Entschieden ist schon, aber es soll noch debattiert werden…

Entschieden ist schon, aber es soll noch debattiert werden…

Der Generalverkehrsplan „Schiene 2035+“ für die Stadt Frankfurt hat im zuständigen Mobilitätsausschuss der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung überwältigende Zustimmung gefunden, wie die Presse heute berichtet. Damit liegt eine auf langwierigen Untersuchungen und Berechnungen basierende Kosten-Nutzen-Analyse mitsamt den daraus folgenden Schlussfolgerungen für einen sachgerechten Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs vor. Jetzt liegt es in der Zuständigkeit der städtischen Gremien, die jeweiligen Einzelprojekte auch umzusetzen. Das passt manchen selbsternannten Verkehrsexperten freilich nicht – sie forderten bereits in der sogenannten Bürgerrunde in der Ausschusssitzung eine intensive Bürgerbeteiligung, in deren Rahmen auch über das Gesamtnetz diskutiert werden müsse.

Da haben wir wieder mal eine Wunde, um den Finger reinzulegen. Jahrelang wurden Streckenoptimierungen untersucht und bewertet; man hat jeweils gut begründete Vorschläge aus der Analyse entwickelt und die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger stimmen dem mit überwältigender Mehrheit zu – was soll denn nun noch weiter debattiert werden?! Es kann doch nichts anderes dahinterstecken, als dass die Vertreter des Bündnisses Verkehrswende eine Diskussion bis zum St. Nimmerleinstag führen wollen, um die Realisierung ihnen nicht passender Vorschläge zu torpedieren. Wenn dem Raum gegeben würde, führte man die gesetzlich vorgesehenen Entscheidungsabläufe ad absurdum und erwiese dem öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt einen Bärendienst. Die Folge wäre nicht etwa mehr Demokratie, sondern mehr Verdruss bei den Bürgern, weil wieder mal die öffentliche Verwaltung mit Infrastrukturvorhaben nicht zu Potte käme und die Menschen auch in zwei Jahrzehnten noch auf die Realisierung überfälliger Verbesserungen des Nahverkehrs warten müssten. Man kann nur hoffen, dass die Stadt dieser Überhöhung einer nur vermeintlich demokratischen Debattenkultur mit schnellen Entscheidungen einen Riegel vorschiebt.

Alles wie gehabt…

Alles wie gehabt…

Im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt lernt auch niemand etwas dazu, und das Gleiche gilt auch für dessen oberste Chefin, die Frankfurter Ordnungsdezernentin (FDP). Die Beiträge auf dieser Seite aus dem vergangenen August finden leider mühelos eine Fortsetzung, nur trifft es diesmal nicht das Stadtzentrum, sondern einen Stadtteil im Frankfurter Norden, Rödelheim. Hier maßen sich „private Personen“ (so die „Frankfurter Rundschau“) muslimischen Glaubens in unschöner Regelmäßigkeit jeden Donnerstag und Freitag nachmittags an, ein transparentes großes Zelt mitten auf der Fahrbahn einer Ausfallstraße aufzubauen, um darin – zu beten. Nein, damit hat es allerdings nicht sein Bewenden; sie beten an dieser Stelle, weil der Ort vor einer Moschee liegt, die seit einem Verbot ihres Trägervereins (für das es gute Gründe gibt) dem Verbot entsprechend geschlossen ist. Denn sie wollen nicht nur beten, sondern auch demonstrieren, gegen die Schließung der Moschee und indirekt auch gegen das Verbot des Trägervereins. Auf die daneben befindliche Wiese, wie vom Ordnungsamt angeboten, möchten die Betenden partout nicht ausweichen. So muss der Verkehr zu den genannten Zeiten erhebliche Umwege in Kauf nehmen und auch der Linienweg einer öffentlichen Buslinie kann nicht eingehalten werden. Die Passagiere haben das Nachsehen, verpassen auch ihre Anschlüsse am Bahnhof.

Angesichts solcher Vorkommnisse braucht sich niemand darüber zu wundern, dass die AFD von einem Umfragehoch zum nächsten eilt. Was ist denn das für ein Verständnis von Rechtsstaat, das die Ordnungsbehörde der Stadt Frankfurt, geführt von einer liberalen Politikerin, hier zum Ausdruck bringt?! Es ist mitnichten ohne weiteres zulässig, nach Belieben den Straßenverkehr zum Erliegen bringen zu dürfen, nur weil man meint, auf der Fahrbahn ein Zelt zum Beten und Demonstrieren errichten zu müssen. Auch die FR offenbart ein derartig gruseliges Fehlverständnis, wenn sie in einem Kommentar meint, eine private Person (die das Ganze regelmäßig anmeldet) „darf das“. Nein, das darf sie eben nicht! Warum wurden denn die „Klimakleber“ seinerzeit von allen Seiten angefeindet und mit den Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, in die Schranken gewiesen? Weil es Rechtsvorschriften gibt, die die unbefugte Nutzung der öffentlichen Wege schlicht untersagen. Und dies gilt auch hier: Öffentliche Straßen sind dem Verkehr gewidmet und dürfen grundsätzlich nur zu diesem Zweck genutzt werden. Jede anderweitige Nutzung ist eine „Sondernutzung“, die der Erlaubnis bedarf. Vor deren Erteilung muss eine Rechtsprüfung durchgeführt werden, in deren Rahmen alle betroffenen rechtlichen Aspekte abgewogen werden müssen. Das lernt jeder angehende Jurist im dritten Semester. Und bei dieser Abwägung muss gerade hier insbesondere das Verbot des Trägervereins der Moschee zu Buche schlagen: Eine Erlaubnis kann unter diesen Umständen von vornherein gar nicht in Betracht gezogen werden. Und auch der religiöse Hintergrund kann die Erteilung einer Erlaubnis – wohlgemerkt: für die verkehrsfremde Nutzung der Straße – nicht von vornherein rechtfertigen oder gar gebieten: Alles muss auf den Prüfstand und muss abgewogen werden, nicht nur die Religionsfreiheit auf der einen Seite, sondern eben auch andere Rechtsgüter. Und dabei kommt es immer auch noch auf die Verhältnismäßigkeit an. Und wer offen ablehnt, einen verfügbaren Ausweichplatz zu nutzen, zeigt nur, dass es ihm nicht ums Beten geht. Ein klarer Fall von Rechtsmissbrauch, und das Ordnungsamt sagt dazu ohne Not ja und Amen. Geht’s noch?? Auch eine christliche Kirche könnte doch nicht die regelmäßige Sperrung einer Straße erzwingen, wenn sie auf die Idee käme, Gottesdienste im Freien seien viel schöner als in der Kirche!

Was Hänschen nicht lernt…

Was Hänschen nicht lernt…

Wer spekulieren will, wie sich eine Gesellschaft voraussichtlich entwickeln könnte, mag sich anschauen, wie Kindergruppen durchs Leben geschickt werden; etwas präziser in diesem Fall: durch den Alltag in einer Stadt. Heute konnte ich eine (vermutlich) KiTa-Gruppe beobachten, die von einer Vielzahl von Betreuerinnen und Betreuern durch das Frankfurter Nordwestzentrum geschleust wurde. Alle, wirklich alle Kinder hatten Dosen mit Essvorräten dabei, die sie allerdings nicht nur mitführten – nein, wirklich jedes Kind mümmelte während des Gehens durch die Passagen – mitten am Vormittag – fleißig kauend an Essbarem, natürlich nicht schweigend. Wohlgemerkt: alle, und im Gehen. Muss man sich da noch wundern, wenn allüberall im öffentlichen Raum nicht nur von Kindern geschmatzt wird und zuweilen die leeren Futter- oder auch Trinkbehältnisse – wenn nicht wiederverwendbar – auf dem Trottoir oder in der Grünanlage landen? Wie anders sieht es dagegen etwa in Japan aus! Dort erlebte ich im vergangenen Jahr, wie ruhig und diszipliniert eine Gruppe mit vergleichsweise ähnlich alten Kindern und gerade mal zwei Betreuerinnen in aller Ruhe einen Bahnhof durchquerte, ohne auch nur einen Finger in die mitgebrachten Dosen zu stecken, in denen sich aller Wahrscheinlichkeit ebenfalls der Proviant befand, der dann später – zur Essenszeit – verzehrt wurde. Natürlich nicht auf der Straße.

Nichts gegen die Kinder, die darüber vermutlich nicht nachdenken – aber die Betreuerinnen und Betreuer dürften sich schon mal überlegen, wie sie da beaufsichtigen. Schlimmer erlebte ich es freilich eines Tages im Sommer, als eine wilde Gruppe die Straßenbahnhaltestelle an der Bockenheimer Warte heimsuchte und von den (wiederum zahlreichen) Betreuern auch noch in die deutlich verspätete und darum hoffnungslos überfüllte Bahn gescheucht wurde, nur um nach einigen Minuten das Kommando „Alles wieder raus!“ befolgen zu müssen, da sich herausstellte, dass nicht alle Mitglieder der Gruppe gemeinsam hätten mitfahren können… Hätten die Betreuer mal vorher die RMV-App zu Rate gezogen, wären sie womöglich gleich auf die Idee gekommen, auf die für nur eine Minute später angekündigte (und pünktliche) nächste Bahn zu warten, die dementsprechend leer war. Doch das ist ja noch nichts gegen eine andere, ebenfalls im Sommer erlebte Begebenheit: Unterwegs Richtung Ginnheim Mitte wollte doch tatsächlich eine Kinder-Feriengruppe an der gerade im Umbau befindlichen Station Niddapark aussteigen, und als die Bahn dort nicht hielt, schimpfte die oberste Betreuerin laut in der Bahn, dass das ja schon von den verantwortlichen Stellen mal hätte kommuniziert werden können. Hatte man aber – die Station war bis zu diesem Zeitpunkt bereits für drei Monate außer Betrieb und das war nicht nur in der Presse und über öffentliche Verlautbarungen der VGF, sondern auch über Aushänge an jeder Haltestelle zu lesen gewesen. Wie verpeilt muss man sein, um das ignorieren zu können? Doch wenn schon die Betreuer nicht begreifen, wie man praktisch und zielgerichtet durch den Alltag kommt – wie sollen es die Kinder dann lernen?

Ohne Recht ist alles nix

Ohne Recht ist alles nix

Den Mut, der den Frankfurter Damen fehlte, brachte in Ludwigshafen ein Gremium auf, dessen Aufgabe ebenfalls höchst politischen Charakters ist, der dabei aber in gleicher Weise wie andere politische Funktionsträger das Recht nicht nur zu beachten hat, sondern aktiv durchsetzen muss. Der zur Durchführung der dortigen Oberbürgermeisterwahl gebildete Wahlprüfungsausschuss befindet unter anderem über die Zulassung der Personen zur Wahl, die dieses Amt anstreben, und im Rahmen dieser Aufgabe verweigerte er dem Kandidaten der AFD die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen. Eine mutige, aber vor allem ausschließlich am Recht orientierte Entscheidung, fordern doch die gesetzlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz ausdrücklich, von den Kandidaten müsse ein jederzeitiges aktives Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung erwartet werden können. Dies sah der Ausschuss in der Person des von der AFD gekürten Kandidaten aus umfangreichen und wohlabgewogene Gründen nicht als gewährleistet an; eine Entscheidung, die mittlerweile in zwei Gerichtsinstanzen nicht als beanstandenswert erschien.

Prompt meldet sich freilich ein durchaus prominenter ehemaliger Politiker der Grünen (nunmehr immerhin noch als Dozent an der hessischen Polizeihochschule für die Heranbildung des Polizeinachwuchses verantwortlich) und kritisiert in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung die Entscheidung des Ausschusses als politisch verfehlt – man müsse die AFD politisch bekämpfen. Mit Verlaub: Dieser Mann hat nicht verstanden, dass rechtliche Normen nach rechtlichen und eben nicht politischen Grundsätzen ausgelegt und angewendet werden müssen. Die Beurteilung, ob jemand die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche Demokratie einzutreten, ist, da die Voraussetzung gesetzlich normiert ist, eine rein rechtliche; sie darf zwar tatsächliche Umstände aus dem politischen Alltag zur Grundlage nehmen, muss im Übrigen aber in der Anwendung ausschließlich rechtlicher Maßstäbe bestehen. Und wer nach diesen Maßstäben aus der möglichen Kandidatur rausfliegt, darf auch nie und nimmer Oberbürgermeister werden können, egal, ob man den Rauswurf für politisch verfehlt halten kann oder nicht. Diese Frage stellt sich einfach nicht, genauso wenig wie der Frankfurter Baudezernentin in ihrer amtlichen Funktion ein (politischer) Ermessensspielraum zusteht, für Hausbesetzungen Verständnis zu haben. Demokratie kann nur bestehen, wenn das Rechtsstaatsprinzip seine volle Kraft entfaltet – was geschieht, wenn Recht nicht durchgesetzt wird, sehen wir derzeit in aller Härte jenseits des Atlantiks.

Wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt

Wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt

Was die im letzten Beitrag erwähnten Damen angerichtet haben, kann nun ausgiebig der mittlerweile umfangreichen Presseberichterstattung entnommen werden. Zum einen soll zwar die Stadt den Veranstaltern des „Camps“ im Grüneburgpark zuvor angeboten haben, ihren Diskurs anderenorts stattfinden zu lassen; unter anderem sei das Rebstock-Gelände in Betracht gekommen, wo immerhin jährlich etwa das afrikanische Kulturfestival ausgerichtet wird und vor Jahren bereits andere namhafte politische Kundgebungen wie zum Beispiel „Rock gegen Rechts“ stattfanden. Während also für andere Ausrichter dieser Platz offenkundig für ihre Zwecke geeignet erschien, war die Anspruchshaltung der System-Changer eine etwas größere und sie beharrten darauf, die Zelte im Grüneburgpark zu errichten – und die Stadt nahm es hin. Dass man sich fragen kann, ob die Willfährigkeit wohl die gleiche gewesen wäre, hätte die AFD-Jugend ein Camp aufbauen wollen, mag dahinstehen – ganz unabhängig davon liegt die originäre Verantwortung für die Zulassung einer Nutzung öffentlichen Raums immer noch bei den städtischen Behörden und eben nicht bei den Veranstaltern. Und wenn die Ordnungsdezernentin gebetsmühlenartig darauf hinweist, ihr seien die Hände gebunden gewesen, offenbart dies nur erneut das Fehlen von Mut, auch mal standhaft zu bleiben und die Sache notfalls vor Gericht auszutragen.

Einen noch viel größeren Schlamassel rief indes die kompetente Baudezernentin mit ihrer langjährigen Duldung rechtswidriger Hausbesetzungen hervor, für die sie ausdrücklich immer wieder „Verständnis“ äußerte. Natürlich war schon vorher klar, dass die freundliche Anfrage der Stadt an die Besetzer, ob sie nicht doch das Gebäude wieder freimachen möchten – zu der Frau Weber sich erst durch den Oberbürgermeister höchstselbst drängen lassen musste -, erfolglos bleiben würde. Nun stehen tatsächlich Polizeiaktionen mit dem entsprechenden Krawall im Raum, zu denen es nicht hätte kommen müssen, wenn das zuständige Dezernat der Stadt die Liegenschaft – ebenso wie vergleichbare andere – nicht jahrelang hätte leerstehen lassen und Frau Dezernentin nicht durch ihre wohlwollende, in der Presse mehrfach bekundete Haltung geradezu dazu ermuntert hätte, sich des Gebäudes zu bemächtigen. Natürlich nicht für Wohnzwecke, sondern erneut zum „Diskurs“. Ach ja, Hausbesetzungen hatten schon einmal andere Ziele…

Drei Damen vom Grill…

Drei Damen vom Grill…

Wohin es führen kann, wenn – wie in Deutschland üblich – politische Leitungsfunktionen nicht mit Fachleuten, sondern mit von den Parteien benannten Feierabendpolitiker(inne)n besetzt werden, kann man derzeit besonders krass in Frankfurt sehen. Da gibt es eine Ordnungsdezernentin (die eben die Verantwortung dafür trägt, dass in der Stadt alles nach Recht und Gesetz zugeht) und eine Umweltdezernentin (die unter anderem für den wirksamen Schutz städtischen Grüns verantwortlich ist), die sich außerstande sehen, den Grüneburgpark – immerhin eine der größten und wichtigsten städtischen Grünanlagen – vor einem zwei Wochen dauernden Belagerungszustand durch eine Ansammlung von Zelten und sanitären Zusatzeinrichtungen sowie Grenzzäunen zum Schutz spielender Kinder zu bewahren, die den Bürgern der Stadt die entsprechende Nutzung dieses Parks nicht nur unmöglich, sondern schlicht unerträglich machen. Abgesehen davon wird in dem „Diskursraum“ innerhalb des „Grenzzauns“ fleißig dem Antisemitismus gefrönt. Man habe aber, so die beiden Damen, rechtlich keine Möglichkeit gesehen, die „Versammlung“ zu unterbinden, an einen anderen Ort zu verlegen oder auch nur unter Auflagen zu genehmigen. Allerdings weiß schon jeder Jura-Student, der im dritten Semester seinen „kleinen Schein“ machen möchte, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit eben nur das bloße Sich-Versammeln unter Schutz stellt. Die Installation von Zelten und eine dementsprechende Inanspruchnahme städtischer Grünflächen oder die Notwendigkeit einer räumlichen Abgrenzung von Spielplätzen durch Metallzäune kann hingegen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine schützenswerte Ausübung der Versammlungsfreiheit darstellen; es handelt sich vielmehr – findet dies im öffentlichen Raum statt – um eine sogenannte Sondernutzung, die in jedem Fall sogar der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden bedarf. Und das sollte den politisch verantwortlichen Dezernentinnen – eine von ihnen zudem dem Vernehmen nach ausgebildete Juristin – nicht bekannt sein?! Eine abenteuerliche Vorstellung, sodass man sich schon fragen darf, ob hier nicht politische Entscheidungen im Raum stehen, mit denen man wissentlich das Recht ignoriert.

Letzteres gilt ohne jeden Zweifel hingegen für die dritte Feierabendpolitikerin als Dezernentin, deren sich der Frankfurter Magistrat rühmen kann. Die Baudezernentin, zu deren Zuständigkeitsbereich bislang auch die Verwaltung städtischer Liegenschaften gehörte, hat in der Vergangenheit nicht nur immer wieder (politisch) Verständnis gezeigt, wenn mal wieder ein der Stadt gehörendes leerstehendes Gebäude „besetzt“ wurde – eine eindeutig rechtswidrige Handlung -, sondern auch (rechtlich) auf jegliche Sanktion, insbesondere die rechtlich gebotene unmittelbare Räumung des Gebäudes verzichtet. Allein ein schlechtes Gewissen, dass die Stadt offensichtlich nicht in der Lage ist, ihr aus gutem Grund von den baurechtlichen Bestimmungen eingeräumte Vorkaufsrechte nicht nur auszuüben, sondern den Zweck dieser Vorkaufsrechte dann auch tatsächlich zu verwirklichen: angemessenen Wohnraum sicherzustellen, um Spekulationen entgegenzuwirken, kann dies ja wohl nicht rechtfertigen. Anstatt auf die Idee zu kommen, die städtischen Stellen nachhaltig (ggf. durch eine Neuorganisation) in die Lage zu versetzen, sachgerecht mit den erworbenen Liegenschaften umzugehen statt sie leerstehen und verrotten zu lassen, werden Rechtsbrechern Tür und Tor geöffnet – schlimmer kann Politik nicht versagen. Das hat nun endlich auch der Oberbürgermeister eingesehen und seiner Parteifreundin die Zuständigkeit für die Verwaltung der städtischen Liegenschaften entzogen; ein zaghafter erster Schritt, bei dem es allerdings nicht bleiben kann. In die Armut müssten die genannten drei Dezernentinnen selbst dann nicht geraten, wenn sie – was rechtlich jedenfalls nicht unzulässig wäre – allesamt postwendend in den Ruhestand versetzt werden würden – wer erinnert sich nicht an Brigitte Mira mit ihren beiden Kolleginnen aus der beliebten Vorabendserie seliger Zeiten, die mit großem Erfolg eine Imbissbude betrieben? Dabei ließe sich auch ohne jede nachteilige Folge für die Stadtbevölkerung dem Verständnis für jedweden Rechtsbruch huldigen…

Perfect Policies?

Perfect Policies?

So einfach wie mit dem perfekten Start in den Tag ist es in der Politik natürlich nicht. Es verwundert allerdings doch, dass hierzulande immer noch nicht einmal im Ansatz verstanden wurde, was gute Politik ausmacht – abgesehen vom Inhalt. Der wird immer umstritten sein, je nach politischer Richtung; aber ein Merkmal politischen Handelns in Deutschland scheint nicht überwindbar zu sein: Wer versteht die politischen Entscheidungen, oder – anders herum – wer erklärt sie dem Publikum, für das sie getroffen werden?

Der frühere Bundeskanzler wählte zwischen absolutem Schweigen oder tiefgründig nichtssagenden, unverständlichen Bemühungen, etwas zu erklären, was keiner verstehen konnte. Klartext? Fehlanzeige; und auch die Existenz eines Regierungssprechers half nicht weiter. Das hat sich durch den Wechsel des politischen Personals bislang noch in keiner Weise geändert. Warum jetzt zum Beispiel die „Mütterrente“ angehoben werden soll, während man die Senkung der Stromsteuer nur einer Teilgruppe der ursprünglich vorgesehenen Begünstigten zugute kommen lassen will – das versickert im Sumpf des politischen Kommunikationsalltags. Es werden nur Ergebnisse kommuniziert, aber man übermittelt noch nicht einmal Informationen über die Gesichtspunkte, die den Entscheidung und den ihr vorausgegangenen Abwägungen zugrunde lagen, geschweige denn über die Kriterien, die dem geneigten Publikum eine eigene Einschätzung ermöglichen, das gut oder schlecht zu finden. Das gilt in gleicher Weise für alle Ebenen – länder- und kommunenübergreifend. Ein Beispiel aus Frankfurt: Man beerdigt zwar nicht heimlich, aber still und leise den ehemals aufwendig propagierten Kulturcampus in Bockenheim, wobei von den Verantwortlichen als politischer Höhepunkt des Kurswechsels die Erhaltung des Juridicums in den Vordergrund gerückt wird. Man weiß nur nicht, was daran so erhaltenswert sein und warum überhaupt das Projekt scheitern soll – man merkt nur, dass die heute auf kommunaler Ebene politisch Verantwortlichen es einfach nicht wollen und der Landesregierung das offenkundig herzlich gleichgültig ist – nur, dass man das nicht sagt. So wird man der Politikverdrossenheit nicht Herr; die AFD wird sich freuen.

Perfect Days

Perfect Days

Die Menschen beginnen ihre Tage unterschiedlich, die allermeisten – soweit im Berufsleben stehend – jedoch immer mit dem Blick zur Uhr und auch im Übrigen mit allerlei Aktivismus. Damit ist nicht das Zähneputzen gemeint, die Zubereitung des Frühstücks oder das Bemühen darum, dass die Kinder rechtzeitig in die Schule kommen. Abgesehen von diesen unvermeidlichen Ablenkungen geben sich die meisten eher weniger notwendigen Zerstreuungen hin, indem sie ihre Aufmerksamkeit der Zeitung widmen oder sich von den diversen Magazinen in Radio oder im Fernsehen berieseln lassen. Man will ja informiert sein, wie die Weltlage ist. Wirklich?!

Wer wissen will, wie ein gelingender Tag beginnt, braucht sich nur ein Beispiel an dem Protagonisten des Films von Wim Wenders zu nehmen: Ein Blick in den morgendlichen Himmel, ein tiefer Atemzug, und das jeden Tag, vor allem anderen. Mehr ist nicht vonnöten, um bei sich anzukommen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: den Augenblick, in dem man wahrnimmt, was gerade ist.

Dein Hirn, das unbekannte Wesen

Dein Hirn, das unbekannte Wesen

Fußballfans werfen Papierkugeln und eine Fahnenstange auf Spieler und Linienrichter; Fotografien der dem gerade gekürten, den Versammelten jedoch völlig unbekannten Papst zujubelnden Menschenmenge zeigen hemmungslos weinende Frauen, und im Bundestag ergötzen sich die Abgeordneten der AfD mit ihren sorgsam einstudierten permanenten Pöbeleien am Krawallmachen – in all diesen Szenen offenbart sich, dass es mit der Evolution des menschlichen Geistes nicht so weit her ist. Jahrmillionen nach dem Aussterben der Dinosaurier hat es das menschliche Hirn offenkundig nicht weit gebracht. Oder sollte man besser sagen: Immer noch haben die Menschheit und ihr Zentralorgan des Nervensystems nicht begriffen, dass wir nicht mehr hoffnungslos dem Mechanismus von Flucht oder Kampf folgen müssen, wenn wir überleben wollen, sondern dass wir mit einem Großhirn ausgestattet sind, dessen Potenzial unermesslich ist!

Die Menschheit nutzt es nur nicht. Das limbische System, in dem all die beispielhaft genannten Verhaltensweisen wurzeln, hat nach wie vor die Oberhand und bestimmt sowohl die individuellen wie auch die kollektiven psychischen Faktoren, die dann in unser Handeln münden. Krawallmachen kann nur dann als sinnvolles politisches Handeln angesehen werden, wenn es bei den Zuschauenden potenziell auf Sympathie stößt; wenn es solche gibt, die das gutheißen, und sei es nur deshalb, weil die Krawallmacher sich etwas trauen, was die Gutheißenden sich verkneifen, und es den „anderen“ mal so richtig zeigen. Genauso die Ultras im Stadion, die zur Selbstbestätigung die Sau rauslassen und dafür eben ein Stadion als Arena missbrauchen. Und sind die Tränen aus schmerzverzerrtem Gesicht vor dem Papst nicht doch eher Symbol für eine heftige Projektion denn Ausdruck des Glaubens? In all diesen Situationen steht das Großhirn, letztlich die Vernunft im Abseits. Wer Ausschau halten möchte nach den Gründen, aus denen so vieles in dieser Welt schief läuft, wird hier fündig. „Oh Herr, schick Hirn vom Himmel!“, hieß es früher. Anders wird ein Schuh draus: „Oh Mensch, du hast ein Großhirn – nutze es!“