Drei Damen vom Grill…
Wohin es führen kann, wenn – wie in Deutschland üblich – politische Leitungsfunktionen nicht mit Fachleuten, sondern mit von den Parteien benannten Feierabendpolitiker(inne)n besetzt werden, kann man derzeit besonders krass in Frankfurt sehen. Da gibt es eine Ordnungsdezernentin (die eben die Verantwortung dafür trägt, dass in der Stadt alles nach Recht und Gesetz zugeht) und eine Umweltdezernentin (die unter anderem für den wirksamen Schutz städtischen Grüns verantwortlich ist), die sich außerstande sehen, den Grüneburgpark – immerhin eine der größten und wichtigsten städtischen Grünanlagen – vor einem zwei Wochen dauernden Belagerungszustand durch eine Ansammlung von Zelten und sanitären Zusatzeinrichtungen sowie Grenzzäunen zum Schutz spielender Kinder zu bewahren, die den Bürgern der Stadt die entsprechende Nutzung dieses Parks nicht nur unmöglich, sondern schlicht unerträglich machen. Abgesehen davon wird in dem „Diskursraum“ innerhalb des „Grenzzauns“ fleißig dem Antisemitismus gefrönt. Man habe aber, so die beiden Damen, rechtlich keine Möglichkeit gesehen, die „Versammlung“ zu unterbinden, an einen anderen Ort zu verlegen oder auch nur unter Auflagen zu genehmigen. Allerdings weiß schon jeder Jura-Student, der im dritten Semester seinen „kleinen Schein“ machen möchte, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit eben nur das bloße Sich-Versammeln unter Schutz stellt. Die Installation von Zelten und eine dementsprechende Inanspruchnahme städtischer Grünflächen oder die Notwendigkeit einer räumlichen Abgrenzung von Spielplätzen durch Metallzäune kann hingegen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine schützenswerte Ausübung der Versammlungsfreiheit darstellen; es handelt sich vielmehr – findet dies im öffentlichen Raum statt – um eine sogenannte Sondernutzung, die in jedem Fall sogar der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden bedarf. Und das sollte den politisch verantwortlichen Dezernentinnen – eine von ihnen zudem dem Vernehmen nach ausgebildete Juristin – nicht bekannt sein?! Eine abenteuerliche Vorstellung, sodass man sich schon fragen darf, ob hier nicht politische Entscheidungen im Raum stehen, mit denen man wissentlich das Recht ignoriert.
Letzteres gilt ohne jeden Zweifel hingegen für die dritte Feierabendpolitikerin als Dezernentin, deren sich der Frankfurter Magistrat rühmen kann. Die Baudezernentin, zu deren Zuständigkeitsbereich bislang auch die Verwaltung städtischer Liegenschaften gehörte, hat in der Vergangenheit nicht nur immer wieder (politisch) Verständnis gezeigt, wenn mal wieder ein der Stadt gehörendes leerstehendes Gebäude „besetzt“ wurde – eine eindeutig rechtswidrige Handlung -, sondern auch (rechtlich) auf jegliche Sanktion, insbesondere die rechtlich gebotene unmittelbare Räumung des Gebäudes verzichtet. Allein ein schlechtes Gewissen, dass die Stadt offensichtlich nicht in der Lage ist, ihr aus gutem Grund von den baurechtlichen Bestimmungen eingeräumte Vorkaufsrechte nicht nur auszuüben, sondern den Zweck dieser Vorkaufsrechte dann auch tatsächlich zu verwirklichen: angemessenen Wohnraum sicherzustellen, um Spekulationen entgegenzuwirken, kann dies ja wohl nicht rechtfertigen. Anstatt auf die Idee zu kommen, die städtischen Stellen nachhaltig (ggf. durch eine Neuorganisation) in die Lage zu versetzen, sachgerecht mit den erworbenen Liegenschaften umzugehen statt sie leerstehen und verrotten zu lassen, werden Rechtsbrechern Tür und Tor geöffnet – schlimmer kann Politik nicht versagen. Das hat nun endlich auch der Oberbürgermeister eingesehen und seiner Parteifreundin die Zuständigkeit für die Verwaltung der städtischen Liegenschaften entzogen; ein zaghafter erster Schritt, bei dem es allerdings nicht bleiben kann. In die Armut müssten die genannten drei Dezernentinnen selbst dann nicht geraten, wenn sie – was rechtlich jedenfalls nicht unzulässig wäre – allesamt postwendend in den Ruhestand versetzt werden würden – wer erinnert sich nicht an Brigitte Mira mit ihren beiden Kolleginnen aus der beliebten Vorabendserie seliger Zeiten, die mit großem Erfolg eine Imbissbude betrieben? Dabei ließe sich auch ohne jede nachteilige Folge für die Stadtbevölkerung dem Verständnis für jedweden Rechtsbruch huldigen…