Ohne Recht ist alles nix
Den Mut, der den Frankfurter Damen fehlte, brachte in Ludwigshafen ein Gremium auf, dessen Aufgabe ebenfalls höchst politischen Charakters ist, der dabei aber in gleicher Weise wie andere politische Funktionsträger das Recht nicht nur zu beachten hat, sondern aktiv durchsetzen muss. Der zur Durchführung der dortigen Oberbürgermeisterwahl gebildete Wahlprüfungsausschuss befindet unter anderem über die Zulassung der Personen zur Wahl, die dieses Amt anstreben, und im Rahmen dieser Aufgabe verweigerte er dem Kandidaten der AFD die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen. Eine mutige, aber vor allem ausschließlich am Recht orientierte Entscheidung, fordern doch die gesetzlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz ausdrücklich, von den Kandidaten müsse ein jederzeitiges aktives Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung erwartet werden können. Dies sah der Ausschuss in der Person des von der AFD gekürten Kandidaten aus umfangreichen und wohlabgewogene Gründen nicht als gewährleistet an; eine Entscheidung, die mittlerweile in zwei Gerichtsinstanzen nicht als beanstandenswert erschien.
Prompt meldet sich freilich ein durchaus prominenter ehemaliger Politiker der Grünen (nunmehr immerhin noch als Dozent an der hessischen Polizeihochschule für die Heranbildung des Polizeinachwuchses verantwortlich) und kritisiert in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung die Entscheidung des Ausschusses als politisch verfehlt – man müsse die AFD politisch bekämpfen. Mit Verlaub: Dieser Mann hat nicht verstanden, dass rechtliche Normen nach rechtlichen und eben nicht politischen Grundsätzen ausgelegt und angewendet werden müssen. Die Beurteilung, ob jemand die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche Demokratie einzutreten, ist, da die Voraussetzung gesetzlich normiert ist, eine rein rechtliche; sie darf zwar tatsächliche Umstände aus dem politischen Alltag zur Grundlage nehmen, muss im Übrigen aber in der Anwendung ausschließlich rechtlicher Maßstäbe bestehen. Und wer nach diesen Maßstäben aus der möglichen Kandidatur rausfliegt, darf auch nie und nimmer Oberbürgermeister werden können, egal, ob man den Rauswurf für politisch verfehlt halten kann oder nicht. Diese Frage stellt sich einfach nicht, genauso wenig wie der Frankfurter Baudezernentin in ihrer amtlichen Funktion ein (politischer) Ermessensspielraum zusteht, für Hausbesetzungen Verständnis zu haben. Demokratie kann nur bestehen, wenn das Rechtsstaatsprinzip seine volle Kraft entfaltet – was geschieht, wenn Recht nicht durchgesetzt wird, sehen wir derzeit in aller Härte jenseits des Atlantiks.