Alles wie gehabt…

Alles wie gehabt…

Im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt lernt auch niemand etwas dazu, und das Gleiche gilt auch für dessen oberste Chefin, die Frankfurter Ordnungsdezernentin (FDP). Die Beiträge auf dieser Seite aus dem vergangenen August finden leider mühelos eine Fortsetzung, nur trifft es diesmal nicht das Stadtzentrum, sondern einen Stadtteil im Frankfurter Norden, Rödelheim. Hier maßen sich „private Personen“ (so die „Frankfurter Rundschau“) muslimischen Glaubens in unschöner Regelmäßigkeit jeden Donnerstag und Freitag nachmittags an, ein transparentes großes Zelt mitten auf der Fahrbahn einer Ausfallstraße aufzubauen, um darin – zu beten. Nein, damit hat es allerdings nicht sein Bewenden; sie beten an dieser Stelle, weil der Ort vor einer Moschee liegt, die seit einem Verbot ihres Trägervereins (für das es gute Gründe gibt) dem Verbot entsprechend geschlossen ist. Denn sie wollen nicht nur beten, sondern auch demonstrieren, gegen die Schließung der Moschee und indirekt auch gegen das Verbot des Trägervereins. Auf die daneben befindliche Wiese, wie vom Ordnungsamt angeboten, möchten die Betenden partout nicht ausweichen. So muss der Verkehr zu den genannten Zeiten erhebliche Umwege in Kauf nehmen und auch der Linienweg einer öffentlichen Buslinie kann nicht eingehalten werden. Die Passagiere haben das Nachsehen, verpassen auch ihre Anschlüsse am Bahnhof.

Angesichts solcher Vorkommnisse braucht sich niemand darüber zu wundern, dass die AFD von einem Umfragehoch zum nächsten eilt. Was ist denn das für ein Verständnis von Rechtsstaat, das die Ordnungsbehörde der Stadt Frankfurt, geführt von einer liberalen Politikerin, hier zum Ausdruck bringt?! Es ist mitnichten ohne weiteres zulässig, nach Belieben den Straßenverkehr zum Erliegen bringen zu dürfen, nur weil man meint, auf der Fahrbahn ein Zelt zum Beten und Demonstrieren errichten zu müssen. Auch die FR offenbart ein derartig gruseliges Fehlverständnis, wenn sie in einem Kommentar meint, eine private Person (die das Ganze regelmäßig anmeldet) „darf das“. Nein, das darf sie eben nicht! Warum wurden denn die „Klimakleber“ seinerzeit von allen Seiten angefeindet und mit den Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, in die Schranken gewiesen? Weil es Rechtsvorschriften gibt, die die unbefugte Nutzung der öffentlichen Wege schlicht untersagen. Und dies gilt auch hier: Öffentliche Straßen sind dem Verkehr gewidmet und dürfen grundsätzlich nur zu diesem Zweck genutzt werden. Jede anderweitige Nutzung ist eine „Sondernutzung“, die der Erlaubnis bedarf. Vor deren Erteilung muss eine Rechtsprüfung durchgeführt werden, in deren Rahmen alle betroffenen rechtlichen Aspekte abgewogen werden müssen. Das lernt jeder angehende Jurist im dritten Semester. Und bei dieser Abwägung muss gerade hier insbesondere das Verbot des Trägervereins der Moschee zu Buche schlagen: Eine Erlaubnis kann unter diesen Umständen von vornherein gar nicht in Betracht gezogen werden. Und auch der religiöse Hintergrund kann die Erteilung einer Erlaubnis – wohlgemerkt: für die verkehrsfremde Nutzung der Straße – nicht von vornherein rechtfertigen oder gar gebieten: Alles muss auf den Prüfstand und muss abgewogen werden, nicht nur die Religionsfreiheit auf der einen Seite, sondern eben auch andere Rechtsgüter. Und dabei kommt es immer auch noch auf die Verhältnismäßigkeit an. Und wer offen ablehnt, einen verfügbaren Ausweichplatz zu nutzen, zeigt nur, dass es ihm nicht ums Beten geht. Ein klarer Fall von Rechtsmissbrauch, und das Ordnungsamt sagt dazu ohne Not ja und Amen. Geht’s noch?? Auch eine christliche Kirche könnte doch nicht die regelmäßige Sperrung einer Straße erzwingen, wenn sie auf die Idee käme, Gottesdienste im Freien seien viel schöner als in der Kirche!

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