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Monat: Januar 2026

Information oder Empörung?

Information oder Empörung?

Dass heutzutage weniger die seriöse Nachricht denn emotionstreibende Empörung im Vordergrund nicht nur der Berichterstattung in den Medien, sondern auch der politischen Debatten steht, wird aktuell in drastischer Weise deutlich am Beispiel der Informationen über das Schicksal der sogenannten Wallauer Spange, die an die Öffentlichkeit gelangen. Damit ist ein Investitionsvorhaben der Deutschen Bahn gemeint, durch dessen Verwirklichung die Landeshaupstadt Wiesbaden besser an die Schnellbahnstrecke Frankfurt – Köln angebunden werden soll. Alle sind sich einig, dass es sich hierbei um ein wichtiges Infrastrukturvorhaben handelt; es wurden dementsprechend bereits Planungen gestartet und alles wartete auf die anstehende Freigabe der nötigen finanziellen Mittel durch den Bund, bis vor kurzem – und damit fing das Informationsdebakel an – der frühere Landesminister Al-Wazir (Die Grünen) und Mitglieder der Bundestagsfraktion der Grünen eine parlamentarische Anfrage hierzu starteten und dabei die – so von ihnen der Öffentlichkeit berichteten – Auskunft erhielten, das Projekt sei aus der Finanzierungsliste gestrichen; Ende Gelände. Die Folge war Empörung, die nach kurzer Zeit sogar aus dem Büro des Wiesbadener Oberbürgermeisters (SPD) weithin zu vernehmen war. An der Tonlage änderte sich auch nichts, nachdem die Protagonisten ein Telefongespräch mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium geführt hatten, worüber heute in der Presse berichtet wird – obwohl sich in diesem Gespräch die Sachlage ganz anders dargestellt haben muss: Die weitere Planung für das Projekt musste nur aufgeschoben werden, da das für die Planung und Genehmigung zuständige Eisenbahnbundesamt die Unvollständigkeit der von der DB InfraGo vorgelegten Planungsunterlagen feststellte und diese notwendigerweise zurückgeben und um Aktualisierung bzw. Vervollständigung bitten musste. Solange keine vollständigen Unterlagen vorliegen, kann nicht sinnvoll geplant und schon gar nicht genehmigt werden, und erst nach der Genehmigung steht die Frage nach der Finanzierung an. Der Staatssekretär soll auch mitgeteilt haben, dass sich an der Einschätzung des Bundes über die Notwendigkeit des Vorhabens überhaupt nichts geändert haben soll.

Muss der katastrophale Zustand der aktuellen Informations- und Debattenkultur in Deutschland noch weiter beschrieben werden? Parlamentarier, die eine Anfrage stellen, sind augenscheinlich nicht in der Lage, die Angaben des Ministeriums in der Antwort sachgerecht zu verstehen; sie bemühen sich auch nicht um Aufklärung etwaiger Unklarheiten oder Zweifel, sondern gehen sofort an die Öffentlichkeit – Empörung (wenn auch letztlich nicht begründete) verkauft sich halt immer gut. Empörung ist also wichtiger als sachliche Information? Der Oberbürgermeister mischt sich dann auch noch ein, augenscheinlich aber schon vor dem klärenden Gespräch mit dem Staatssekretär. Will er sich womöglich nicht den Vorwurf gefallen lassen, die Grünen nähmen ihm die Butter vom Brot? Eine Klärung der Sachlage wäre da hilfreich und vor allem vorrangig gewesen. Doch selbst die Presse berichtet offenkundig ohne eigene Recherchen über den Fall – und sogar der Berichterstattung der so seriösen FAZ können zunächst die wesentlichen Fakten nicht hinreichend verständlich entnommen werden, bis einige Tage später die Aufklärung dortselbst erfolgt. Unter diesen Umständen muss sich keiner wundern, wenn Diskussionen nicht mehr sachlich geführt werden können und niemand mehr irgendwas glaubt, außer an Verschwörungstheorien…

Entschieden ist schon, aber es soll noch debattiert werden…

Entschieden ist schon, aber es soll noch debattiert werden…

Der Generalverkehrsplan „Schiene 2035+“ für die Stadt Frankfurt hat im zuständigen Mobilitätsausschuss der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung überwältigende Zustimmung gefunden, wie die Presse heute berichtet. Damit liegt eine auf langwierigen Untersuchungen und Berechnungen basierende Kosten-Nutzen-Analyse mitsamt den daraus folgenden Schlussfolgerungen für einen sachgerechten Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs vor. Jetzt liegt es in der Zuständigkeit der städtischen Gremien, die jeweiligen Einzelprojekte auch umzusetzen. Das passt manchen selbsternannten Verkehrsexperten freilich nicht – sie forderten bereits in der sogenannten Bürgerrunde in der Ausschusssitzung eine intensive Bürgerbeteiligung, in deren Rahmen auch über das Gesamtnetz diskutiert werden müsse.

Da haben wir wieder mal eine Wunde, um den Finger reinzulegen. Jahrelang wurden Streckenoptimierungen untersucht und bewertet; man hat jeweils gut begründete Vorschläge aus der Analyse entwickelt und die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger stimmen dem mit überwältigender Mehrheit zu – was soll denn nun noch weiter debattiert werden?! Es kann doch nichts anderes dahinterstecken, als dass die Vertreter des Bündnisses Verkehrswende eine Diskussion bis zum St. Nimmerleinstag führen wollen, um die Realisierung ihnen nicht passender Vorschläge zu torpedieren. Wenn dem Raum gegeben würde, führte man die gesetzlich vorgesehenen Entscheidungsabläufe ad absurdum und erwiese dem öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt einen Bärendienst. Die Folge wäre nicht etwa mehr Demokratie, sondern mehr Verdruss bei den Bürgern, weil wieder mal die öffentliche Verwaltung mit Infrastrukturvorhaben nicht zu Potte käme und die Menschen auch in zwei Jahrzehnten noch auf die Realisierung überfälliger Verbesserungen des Nahverkehrs warten müssten. Man kann nur hoffen, dass die Stadt dieser Überhöhung einer nur vermeintlich demokratischen Debattenkultur mit schnellen Entscheidungen einen Riegel vorschiebt.

Alles wie gehabt…

Alles wie gehabt…

Im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt lernt auch niemand etwas dazu, und das Gleiche gilt auch für dessen oberste Chefin, die Frankfurter Ordnungsdezernentin (FDP). Die Beiträge auf dieser Seite aus dem vergangenen August finden leider mühelos eine Fortsetzung, nur trifft es diesmal nicht das Stadtzentrum, sondern einen Stadtteil im Frankfurter Norden, Rödelheim. Hier maßen sich „private Personen“ (so die „Frankfurter Rundschau“) muslimischen Glaubens in unschöner Regelmäßigkeit jeden Donnerstag und Freitag nachmittags an, ein transparentes großes Zelt mitten auf der Fahrbahn einer Ausfallstraße aufzubauen, um darin – zu beten. Nein, damit hat es allerdings nicht sein Bewenden; sie beten an dieser Stelle, weil der Ort vor einer Moschee liegt, die seit einem Verbot ihres Trägervereins (für das es gute Gründe gibt) dem Verbot entsprechend geschlossen ist. Denn sie wollen nicht nur beten, sondern auch demonstrieren, gegen die Schließung der Moschee und indirekt auch gegen das Verbot des Trägervereins. Auf die daneben befindliche Wiese, wie vom Ordnungsamt angeboten, möchten die Betenden partout nicht ausweichen. So muss der Verkehr zu den genannten Zeiten erhebliche Umwege in Kauf nehmen und auch der Linienweg einer öffentlichen Buslinie kann nicht eingehalten werden. Die Passagiere haben das Nachsehen, verpassen auch ihre Anschlüsse am Bahnhof.

Angesichts solcher Vorkommnisse braucht sich niemand darüber zu wundern, dass die AFD von einem Umfragehoch zum nächsten eilt. Was ist denn das für ein Verständnis von Rechtsstaat, das die Ordnungsbehörde der Stadt Frankfurt, geführt von einer liberalen Politikerin, hier zum Ausdruck bringt?! Es ist mitnichten ohne weiteres zulässig, nach Belieben den Straßenverkehr zum Erliegen bringen zu dürfen, nur weil man meint, auf der Fahrbahn ein Zelt zum Beten und Demonstrieren errichten zu müssen. Auch die FR offenbart ein derartig gruseliges Fehlverständnis, wenn sie in einem Kommentar meint, eine private Person (die das Ganze regelmäßig anmeldet) „darf das“. Nein, das darf sie eben nicht! Warum wurden denn die „Klimakleber“ seinerzeit von allen Seiten angefeindet und mit den Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, in die Schranken gewiesen? Weil es Rechtsvorschriften gibt, die die unbefugte Nutzung der öffentlichen Wege schlicht untersagen. Und dies gilt auch hier: Öffentliche Straßen sind dem Verkehr gewidmet und dürfen grundsätzlich nur zu diesem Zweck genutzt werden. Jede anderweitige Nutzung ist eine „Sondernutzung“, die der Erlaubnis bedarf. Vor deren Erteilung muss eine Rechtsprüfung durchgeführt werden, in deren Rahmen alle betroffenen rechtlichen Aspekte abgewogen werden müssen. Das lernt jeder angehende Jurist im dritten Semester. Und bei dieser Abwägung muss gerade hier insbesondere das Verbot des Trägervereins der Moschee zu Buche schlagen: Eine Erlaubnis kann unter diesen Umständen von vornherein gar nicht in Betracht gezogen werden. Und auch der religiöse Hintergrund kann die Erteilung einer Erlaubnis – wohlgemerkt: für die verkehrsfremde Nutzung der Straße – nicht von vornherein rechtfertigen oder gar gebieten: Alles muss auf den Prüfstand und muss abgewogen werden, nicht nur die Religionsfreiheit auf der einen Seite, sondern eben auch andere Rechtsgüter. Und dabei kommt es immer auch noch auf die Verhältnismäßigkeit an. Und wer offen ablehnt, einen verfügbaren Ausweichplatz zu nutzen, zeigt nur, dass es ihm nicht ums Beten geht. Ein klarer Fall von Rechtsmissbrauch, und das Ordnungsamt sagt dazu ohne Not ja und Amen. Geht’s noch?? Auch eine christliche Kirche könnte doch nicht die regelmäßige Sperrung einer Straße erzwingen, wenn sie auf die Idee käme, Gottesdienste im Freien seien viel schöner als in der Kirche!