15.1.2019

15.1.2019

Was im Bereich der Müllentsorgung… äh… pardon, der Wertstoff-Wiederaufbereitung der Wertstoffhof, ist im Bereich der ökologischen Hauserwärmung die „Einblaspauschale“. Um Himmels willen, nun denken Sie bitte bloß nicht ans Falsche! Da wird nicht pauschal etwas eingeblasen, sondern damit bezeichnen die Lieferanten den Betrag, den sie dafür nehmen, dass sie einen „Befüllschlauch“ von einem Lieferwagen an ein Pellets-Lager anschließen lassen, um dann mit Hilfe von Luftdruck die Pellets vom Wagen in das Innere des Lagers befördern zu können. Einschließlich des Einblasens.

Vorher muss noch ein „Einblasprotokoll“ ausgefüllt werden, damit dokumentiert wird, ob der werte Kunde in einen „Sacksilo“ einblasen lässt oder über einen massiven (!) Lagerraum verfügt. Auch die „Lageraustragung“ interessiert – Saugsystem oben, Saugsystem unten, Schnecke? Erst zum Ende der Befüllung, pardon, des Einblasens kommt die Überraschung: Wird 3 Lieferungen hintereinander tatsächlich die bestellte Menge auch eingeblasen (und nicht weniger!), dann – ja, dann wird, gleichsam als Belohnung, die Einblaspauschale nicht berechnet! Glücklich, wer die Füllmenge des Lagers im Kopf hat und abschätzen kann, wieviel Platz die zuvor verbliebenen Pellets dort noch gelassen haben!

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