1.5.2022

1.5.2022

Ein Zielkonflikt anderer Art: Wofür soll die Stadt das Geld ausgeben, das sie nicht hat? Der finanzielle Zustand der Kommune ist beklagenswert; seit Jahren ist der städtische Haushalt defizitär und Besserung ist nicht in Sicht. Und dennoch wollen Stadt- und Stadtteilpolitiker ihre jeweilige Klientel immer von Neuem mit Wohltaten beglücken, so wie sie es schon immer getan haben und worin sie augenscheinlich den tieferen Sinn kommunalpolitischen Handelns sehen. Das ist an sich legitim – wenn es denn Wohltaten sind, deren Notwendigkeit, vor allem aber deren Nutzen außer Frage steht und die gegenüber anderen Ausgaben vorrangig sind.

Und da stellt sich angesichts der erkennbaren aktuellen Prioritäten eben doch die eine oder andere Frage. Die Planung und der Bau von Wohnungen (siehe Kaleidoskop vom 30.4.) dürften dieses Kriterium erfüllen. Zweifel sind angebracht, wo es um Luxusausgaben geht. So soll etwa – dies wurde vor kurzem im zuständigen Ortsbeirat verhandelt – der Riedbergplatz neu gestaltet, nämlich vor allem begrünt werden. Nun, das ist sicher keine Riesen-Investition, aber auch das kostet Geld. Und da fragt sich der interessierte Stadtbürger, ob dieses nicht an anderer Stelle sinnvoller – und dringlicher! – investiert werden müsste. Zum Beispiel im Zentrum der Stadt, dessen Mittelpunkt – die Hauptwache und der Platz um sie herum – nachgerade nach Umbau und Verschönerung schreit! So ein schreckliches Sammelsurium von Hässlichkeiten findet sich in kaum einem Zentrum einer anderen deutschen Stadt, und die deutschen Städte sind ja bekanntlich ohnehin nicht der Inbegriff ästhetischer Architektur und Gestaltung. Da gehört schon einiges dazu, diesen Grad an Un-Ästhetik zu unterbieten, und das auch noch gleich um Längen. Hier wären also dringend Maßnahmen angebracht, die durchaus auch etwas mehr kosten dürfen, während der Begrünung eines Platzes in einem Satelliten-Vorort, der sowieso schon durchgehend begrünt ist, in der Nachbarschaft von Feldern und Streuobstwiesen liegt und dessen Mitte eine durchgehende großzügige Parkanlage ziert, sicher nicht die Priorität zugemessen werden kann, die ihr die Einwohner – legitimerweise – zumessen. Aber darüber zu entscheiden ist eben Aufgabe der dafür gewählten Politiker, und denen scheinen die Kriterien vernünftiger Abwägung abhanden gekommen zu sein. Das seelische Wohlergehen der Menschen ist hier, anders als in den Gartenanlagen am Wasserpark, nicht in Gefahr: Hier geht es nicht um Bewahrung der Ursprünglichkeit, sondern schlicht um Stadtreparatur in einem Gebiet, dass ihrer nun wirklich nicht bedarf. Die Situation an der Hauptwache hingegen stellt kein Luxusproblem dar, sondern erfordert dringend kommunalpolitisches Handeln.


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