Wer bestellt, zahlt?

Wer bestellt, zahlt?

Die Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen in Klaa Paris, um die es hier gestern ging, haben selbstverständlich ihren Preis. Auf ungefähr das Doppelte der bisher üblichen Kosten beläuft sich nach Presseberichten der Betrag, den die Zuggemeinschaft Klaa Paris an die Stadt überweisen muss; eine deutlich sechsstellige Summe. Aber die Zuggemeinschaft kann sich trösten – der Betrag soll angeblich in voller Höhe von der Stadt zurücküberwiesen werden, noch in diesem Jahr (wobei sich der zuständige Ortsbeirat sogar noch zu einem Beschluss hinreißen ließ, die Vorauszahlung möge grundsätzlich erlassen werden). Der Ökonom nennt das Subvention. Und die Stadt lässt sich die „Brauchtumspflege“ augenscheinlich gern etwas kosten.

Das muss man – und insofern liegt der Ortsbeirat eben falsch – auseinanderhalten: Kosten für Sicherheitsvorkehrungen einerseits, finanzielle Förderung auf der Grundlage von Entscheidungen der politisch Verantwortlichen andererseits. Wer so eine Veranstaltung wie den Fastnachtszug durchführt, ist in der Rechtsterminologie „Zweckveranlasser“, und ein solcher hat nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts grundsätzlich die Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit durch die Ordnungskräfte zu tragen. Ein Grundsatz, der allerdings in Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens seit langem ignoriert wurde und wird; zum Beispiel jeden Samstag in unseren Fußballstadien, in denen zwar massenhaft Polizei aufgeboten werden muss, damit die Fanszene halbwegs gesittet bleibt, ohne dass indes die Vereine, die die Zirkusspiele dort veranstalten, eben als „Zweckveranlasser“ dafür zur Kasse gebeten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass das – konkret in Bremen – auch anders gehandhabt werden darf, was aber augenblicklich bei den betroffenen Vereinen einen Sturm der Entrüstung entfachte. Auch Herr Hellmann von der Frankfurter Eintracht richtete fordernde Botschaften an die Politik, alles so zu belassen, wie es ist; alles andere sei unverhältnismäßig. Und selbst sonst honorige Politiker wie der hessische Innenminister wollen nun um Himmels Willen nicht vorpreschen, um endlich bundesweit das Selbstverständliche zu veranlassen: Dass derjenige zahlt, der bestellt. Auch die Nichterhebung der Polizeikosten stellt unbestreitbar eine Subvention dar, nur dass sie durch die bisherige Praxis schlicht stillschweigend im Verborgenen gehalten wurde. – Was lernen wir unter dem Aspekt der Zeitenwende und angesichts horrend defizitärer öffentlicher Haushalte daraus? Es wird Zeit, selbstverständliche Grundsätze wieder zum Maßstab in der Praxis zu nehmen! Kosten müssen in jedem Fall bezahlt werden; und die Frage, ob es politisch verantwortet werden kann, sie im Wege einer Subventionsgewährung – auf welche Weise auch immer – dem Betroffenen im Nachhinein wieder zugute kommen zu lassen, muss in aller Öffentlichkeit und unter Abwägung der dafür maßgeblichen Gesichtspunkte von den zuständigen und dafür demokratisch legitimierten Organen politisch beantwortet werden. Millionenschwere Klubs der Fußballligen werden dabei jedenfalls nicht die gleiche Behandlung für sich reklamieren können, wie sie etwa der Zuggemeinschaft Klaa Paris zuteil wird.

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