23.3.2021
Angesichts der Mängel im Umgang mit dem Virus ist es schon verwunderlich, dass dieses Thema im Rahmen der zurückliegenden Kommunalwahl augenscheinlich so gar keine Rolle spielte. Ich habe jedenfalls im gesamten Wahlkampf nichts – aber wirklich überhaupt nichts – darüber vernommen, wie die einzelnen Parteien sich auf lokaler Ebene zu dieser Problematik zu verhalten gedenken. Setzt sich da das fort, was im gestrigen Beitrag vor allem mit Blick auf die größeren Regionen beklagt wurde?
Kommunal ist in diesem Zusammenhang durchaus Einiges von Bedeutung. Die vielbeschworene und als hohes Gut immer wieder hochgehaltene kommunale Selbstverwaltung könnte eine Menge Befugnisse und dementsprechend viele Handlungsmöglichkeiten nutzen – auch sie werden offenkundig nicht ansatzweise ausgelotet, geschweige denn ausgeschöpft. Das Gesundheitsamt steht unter städtischer Regie und in Tübingen zeigt sich, dass auch jenseits des „klassischen“, amtsbezogenen Verwaltungshandelns Maßnahmen ergriffen werden können, die lokal begrenzt eine Abkehr von dem einfallslosen Lockdown-Muster bewirken können, von dem Frau Merkel und die Landesfürsten nicht loskommen. Doch in Frankfurt beschäftigt sich der Oberbürgermeister mit der Aufarbeitung selbstverschuldeten rechtswidrigen Handelns, die Fraktionen beschimpfen sich gegenseitig, wo die neue Oper oder neue Wohnsiedlungen besser aufgehoben seien und ob die Sperrung des Mainkais nun Teufelszeug war oder nicht. Kindergärten sind zuweilen friedvoller und nutzbringender als die hiesige Stadtverordnetenversammlung, die genau an diese Einrichtungen erinnert. Was lernen wir daraus? Das Wichtige wird auch auf örtlicher Ebene nicht in Angriff genommen, weil auch hier die gleichen Rekrutierungsmuster wie auf den höheren Ebenen wirken. Dem politisch handelnden Personal fehlen nicht nur der Durchblick, sondern auch die notwendige Eignung und Befähigung, wie sie von jedem Amtsinspektor der Stadt zwingend verlangt werden.